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US-Botschaft & Konsulat in Spanien und Andorra

Die doppelte Staatsangehörigkeit ist der gleichzeitige Besitz von zwei Staatsbürgerschaften. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat festgestellt, dass die doppelte Staatsangehörigkeit „seit langem gesetzlich anerkannt“ ist und dass „eine Person in zwei Ländern Staatsangehörigkeitsrechte haben und ausüben und der Verantwortung beider unterliegen kann …“

Die doppelte Staatsangehörigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass es keine einheitliche völkerrechtliche Regelung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit gibt. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze zu diesem Thema, und seine Staatsangehörigkeit wird Einzelpersonen auf der Grundlage seiner eigenen unabhängigen Innenpolitik verliehen. Einzelpersonen können die doppelte Staatsangehörigkeit nicht freiwillig besitzen, sondern durch automatische Anwendung dieser unterschiedlichen und manchmal widersprüchlichen Gesetze. Beispielsweise kann ein im Ausland geborenes Kind von US-Bürgern bei der Geburt nicht nur die amerikanische Staatsbürgerschaft erwerben, sondern auch die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem es geboren wurde. In ähnlicher Weise kann ein Kind, das in den Vereinigten Staaten von Ausländern geboren wurde, bei der Geburt sowohl die US-Staatsbürgerschaft als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben.Der automatische Erwerb oder die Beibehaltung einer ausländischen Staatsangehörigkeit hat keine Auswirkungen auf die US-Staatsbürgerschaft; Der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag oder auf Antrag eines ordnungsgemäß Bevollmächtigten kann jedoch zum Verlust der US-Staatsbürgerschaft führen. Das Gesetz der Vereinigten Staaten enthält keine Bestimmungen, die US-Bürger, die mit doppelter Staatsangehörigkeit geboren wurden, dazu verpflichten, die eine oder andere Staatsangehörigkeit zu wählen, wenn sie erwachsen werden. Während sie die Existenz der doppelten Staatsangehörigkeit anerkennen und den Amerikanern erlauben, andere Nationalitäten zu haben, die USA. Die Regierung befürwortet die doppelte Staatsangehörigkeit aufgrund der damit verbundenen Probleme nicht als politische Angelegenheit. Ansprüche anderer Länder auf dual-nationale US-Bürger bringen sie oft in Situationen, in denen ihre Verpflichtungen gegenüber einem Land im Widerspruch zu den Gesetzen des anderen stehen. Darüber hinaus kann ihre doppelte Staatsangehörigkeit die Bemühungen behindern, ihnen im Ausland diplomatischen und konsularischen Schutz zu gewähren. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass doppelte Staatsangehörige zwar in dem anderen Land sind, dessen Staatsangehörige sie sind, dieses Land jedoch einen überwiegenden Anspruch auf sie hat.Wie Amerikaner, die nur die US-Staatsbürgerschaft besitzen, schulden US-Doppelbürger den Vereinigten Staaten Treue und sind verpflichtet, ihre Gesetze und Vorschriften zu befolgen. In Fällen, in denen Doppelstaatsangehörige in einem fremden Land, dessen Staatsbürger sie sind, auf Schwierigkeiten stoßen, kann die Fähigkeit der US-Auslandsdienststellen, Hilfe zu leisten, ziemlich begrenzt sein, da viele ausländische Länder den Anspruch eines Doppelstaatsangehörigen auf die US-Staatsbürgerschaft möglicherweise nicht anerkennen.Außer unter bestimmten Umständen müssen US-Bürger US-Pässe verwenden, wenn sie in die Vereinigten Staaten einreisen oder diese verlassen. Doppelte Staatsangehörige können von ihrem anderen Staatsangehörigkeitsland aufgefordert werden, dieses Land mit seinem Reisepass zu betreten und zu verlassen. Die Einhaltung dieser Anforderung gefährdet nicht die US-Staatsbürgerschaft des doppelten Staatsangehörigen.

Im Allgemeinen können Personen, die die doppelte Staatsangehörigkeit nicht beibehalten möchten, auf die Staatsbürgerschaft verzichten, die sie nicht wollen. Informationen über den Verzicht auf eine ausländische Staatsangehörigkeit erhalten Sie bei den Botschaften und Konsulaten des jeweiligen Landes oder bei der zuständigen Regierungsbehörde in diesem Land. Informationen zum Verzicht auf die US-Staatsbürgerschaft erhalten Sie bei U.S. Botschaften und Konsulate sowie das Amt für konsularische Dienste der Bürger, Außenministerium, Washington, DC 20520.

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