Universal Life Church
Pennsylvania Ehegesetze
Pennsylvania Ehegesetze werden von Kapitel 15 des Titels 23 des Code of Pennsylvania geregelt. In diesem Abschnitt wird erläutert, wer gesetzlich berechtigt ist, Hochzeiten im Bundesstaat Pennsylvania zu leiten. Unter denen mit Genehmigung sind ordinierte Minister der Universal Life Church. Der entsprechende Abschnitt wird unten angezeigt:
§ 1503. Personen, die berechtigt sind, Ehen zu feiern.
(a) Allgemeine Regel.–Die folgenden Personen sind befugt, Ehen zwischen Personen zu feiern, die eine nach diesem Teil ausgestellte Heiratsurkunde vorlegen:
(1) Ein Justiz-, Richter- oder Amtsrichter dieses Commonwealth.(2) Ein ehemaliger oder pensionierter Richter, Richter oder Magisterial District Judge dieses Commonwealth, der als Senior Judge oder Senior Magisterial District Judge dient, wie gesetzlich vorgesehen oder vorgeschrieben; oder nicht als Senior Judge oder Senior Magisterial District Judge dienen, aber die folgenden Kriterien erfüllen:
(i) hat als Magisterial District Judge, Richter oder Richter gedient, ob kontinuierlich oder am selben Gericht, durch Wahl oder Ernennung für einen Gesamtzeitraum, der einer vollen Amtszeit entspricht;
(ii) wurde nicht zur Wiederwahl oder Beibehaltung vorgeschlagen;(iii) wurde nicht wegen einer beschleunigten rehabilitativen Verfügung oder einer anderen Bewährung ohne Verurteilungsprogramm in Bezug auf ein Vergehen oder eine Straftat nach den Gesetzen dieses Commonwealth oder einer gleichwertigen Straftat nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Territorien oder Besitztümer, eines anderen Staates, des District of Columbia, des Commonwealth von Puerto Rico oder einer ausländischen Nation verurteilt, plädierte nolo contendere zu einer beschleunigten Rehabilitierung;
(iv) ist nicht von einer Justizkommission zurückgetreten, um eine Anklage oder Strafverfolgung durch Bundes-, Landes- oder lokale Strafverfolgungsbehörden oder durch das Judicial Conduct Board zu vermeiden;
(v) wurde vom Court of Judicial Discipline nicht aus dem Amt entfernt; und
(vi) ist Einwohner dieses Commonwealth.(3) Ein aktiver oder leitender Richter oder Vollzeitrichter der Bezirksgerichte der Vereinigten Staaten für den östlichen, mittleren oder westlichen Bezirk von Pennsylvania.
(3.1) Ein aktiver, pensionierter oder leitender Konkursrichter der United States Bankruptcy Courts für den östlichen, mittleren oder westlichen Bezirk von Pennsylvania, der in diesem Commonwealth ansässig ist.(4) Ein aktiver, pensionierter oder leitender Richter des Berufungsgerichts der Vereinigten Staaten für den dritten Kreis, der in diesem Commonwealth ansässig ist.(5) Ein Bürgermeister einer Stadt oder eines Bezirks dieses Commonwealth.
(5.1) Ein ehemaliger Bürgermeister einer Stadt oder eines Bezirks dieses Commonwealth, der:
(i) nicht zur Wiederwahl besiegt wurde;
(ii) wurde nicht verurteilt, plädierte nolo contendere zu oder stimmte einer beschleunigten rehabilitativen Verfügung oder einer anderen Bewährung ohne Urteil zu, in Bezug auf ein Vergehen oder eine Straftat nach den Gesetzen dieses Commonwealth oder einer gleichwertigen Straftat nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines seiner Besitztümer, eines anderen Staates, des District of Columbia, des Commonwealth von Puerto Rico oder einer ausländischen Nation;
(iii) hat die Position des Bürgermeisters nicht aufgegeben, um eine Anklage zu vermeiden oder eine Strafverfolgung durch Bundes-, Landes- oder lokale Gesetze zu vermeiden Vollstreckungsbehörden;(iv) hat als Bürgermeister gedient, ob ununterbrochen oder nicht, durch Wahl für insgesamt eine volle Amtszeit; und(v) ist Einwohner dieses Commonwealth.(6) Ein Minister, Priester oder Rabbiner einer regelmäßig gegründeten Kirche oder Gemeinde.
(b) Religiöse Organisationen.–Jede religiöse Gesellschaft, religiöse Institution oder religiöse Organisation in diesem Commonwealth kann Personen in der Ehe zusammenschließen, wenn mindestens eine der Personen Mitglied der Gesellschaft, Institution oder Organisation ist, gemäß den Regeln und Gebräuchen der Gesellschaft, Institution oder Organisation.
(c) Heiratsurkunde erforderlich, um zu amtieren.– Keine Person oder religiöse Organisation, die zur Durchführung von Ehen berechtigt ist, darf bei einer Trauung amtieren, ohne dass die Parteien eine nach diesem Teil ausgestellte Heiratsurkunde erhalten haben.
(22.Juni 2000, S.L.443, Nr.59, ff. imd.; Nov. 30, 2004, S.L.1618, Nr.207, eff. 60 tage; Dez. 1, 2004, S.L.1777, Nr.232, eff. 60 tage; 14.Juli 2009, S.L.81, Nr.18, eff. imd.)
Änderung von 2004. Siehe Abschnitte 28 und 29 des Gesetzes 207 im Anhang zu diesem Titel für besondere Bestimmungen in Bezug auf Anwendbarkeit und Konstruktion des Rechts.