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Soziale Sicherheit

INHALTSVERZEICHNIS DES TITELS

Sec. 201. Treuhandfonds für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung des Bundes und Treuhandfonds für die Ausfallversicherung des Bundes

Sec. 202. Leistungen der Alters- und Hinterbliebenenversicherung

Abs. 203. Kürzung der Versicherungsleistungen

Abs. 204. Überzahlungen und Unterzahlungen

Sec. 205. Nachweis, Verfahren und Bescheinigung für die Zahlung

Sec. 206. Vertretung der Kläger

Sec. 207. Zuordnung

Sek. 208. Strafen

Sek. 209. Definition der Löhne

Sec. 210. Definition der Beschäftigung

Sek. 211. Selbständigkeit

Abs. 212. Anrechnung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf Kalenderjahre

Sek. 213. Quartal und Quartal der Berichterstattung

Sec. 214. Versicherungsstatus für die Zwecke der Alters- und Hinterbliebenenversicherungvorteile

Abs. 215. Berechnung der Erstversicherungssumme

Sec. 216. Andere Definitionen

Sek. 217. Leistungen bei Veteranen

Sec. 218. Freiwillige Vereinbarungen zur Deckung der staatlichen und lokalen Mitarbeiter

Sec. 218A. Freiwillige Vereinbarungen zur Deckung der indischen Stammesratsmitglieder

Sec. 220. Invaliditätsbestimmungen nicht anwendbar, wenn Leistungsansprüche beeinträchtigt sind

Abs. 221. Invaliditätsbestimmungen

Sec. 222. Rehabilitationsdienste

Sek. 223. Leistungen bei Invalidenversicherung

Sek. 224. Kürzung von Leistungen aufgrund von Behinderung

Sec. 225. Zusätzliche Regeln für Leistungen aufgrund von Behinderung

Sec. 226. Anspruch auf Leistungen der Krankenhausversicherung

Sec. 226A. Besondere Bestimmungen in Bezug auf die Deckung im Rahmen des Medicare-Programms für Nierenerkrankungen im Endstadium

Sec. 227. Versicherter Übergangsstatus

Sek. 228. Leistungen im Alter von 72 Jahren für bestimmte nicht versicherte Personen

Sec. 229. Vorteile für Mitglieder der uniformierten Dienste

Sec. 230. Anpassung der Beitrags- und Leistungsgrundlage

Sek. 231. Vorteile im Falle bestimmter Personen, die während des Zweiten Weltkriegs interniert wurden

Sec. 232. Verarbeitung von Steuerdaten

Abs. 233. Internationale Abkommen

Sek. 234. Demonstrationsprojektbehörde

Titel II des Sozialversicherungsgesetzes wird von der Sozialversicherungsverwaltung verwaltet. Titel II erscheint im United States Code als §§401-433, Unterkapitel II, Kapitel 7, Titel 42.Vorschriften in Bezug auf Titel iisind in Kapitel III, Titel 20, Code of Federal Regulations enthalten.

Siehe Vol. II, 31 U.S.C. 3720 und 3720A in Bezug auf die Einziehung von Zahlungen an Bundesbehörden; und §3803 (c) (2) (C) in Bezug auf Leistungen, die nicht von PL 100-383 betroffen sind.

Siehe Vol. II, P.L. 88-352, §601, für das Verbot Gegendiskriminierung in föderal unterstützten Programmen.

Siehe Vol. II, P.L. 94-566, § 503, in Bezug auf die Erhaltung der Medicaid-Berechtigung für Personen, die aufgrund von Lebenshaltungskostenerhöhungen der Leistungen der sozialen Sicherheit keinen Anspruch mehr auf Leistungen der sozialen Sicherheit haben.

Siehe Vol. II, PL 95-608, §§201-204, in Bezug auf indische Kinder- und Familienprogramme.

Siehe Vol. II, P.L. 98-21, §101(e), in Bezug auf die Auswirkungen von Änderungen dieses Gesetzes auf Leistungen im Rahmen des föderalen Rentensystems.

Siehe Vol. II, P.L. 99-177, §255, in Bezug auf Befreiungvon bestimmten Leistungen von Budgetkürzungen.

Siehe Vol. II, P.L. 100-204, §724(d), in Bezug auf die Bereitstellung von Informationen an die United States Commission on Improvingthe Effectiveness of the United Nations; und §725(b), in Bezug auf die Ausbildung von Regierungspersonal.

Siehe Vol. II, P.L. 100-235, §§5-8, in Bezug auf die Verantwortlichkeiten jeder Bundesbehörde für die Sicherheit und den Datenschutz von Computersystemen.

Siehe Vol. II, P.L. 100-383, §§105(f)(2) und 206(d)(2),in Bezug auf den Ausschluss von Einkommen und Ressourcen bestimmter paymentsto bestimmte Personen.

Siehe Vol. II, P.L. 100-690, §5301(a) (1)(C) und (d)(1)(B), in Bezug auf Vorteile von Drogenhändlern und Besitzern.

Siehe Vol. II, PL 101-508, §§13301 und 13302, in Bezug auf OASDI Treuhandfonds.

Siehe Vol. II, P.L. 104-193, §435, in Bezug auf qualifyingquarters für Ausländer.

Siehe Vol. II, P.L. 106-170, §302, in Bezug auf Demonstrationprojekte, die eine Kürzung der Leistungen der Invalidenversicherung vorsehenauf der Grundlage des Einkommens.

Siehe Vol. II, P.L. 114-74, §826, in Bezug auf die elektronische Meldung des Einkommens von Begünstigten mit Behinderung.

Dieses Inhaltsverzeichnis erscheint nicht im Gesetz.

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