Soziale Sicherheit
INHALTSVERZEICHNIS DES TITELS
Sec. 201. Treuhandfonds für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung des Bundes und Treuhandfonds für die Ausfallversicherung des Bundes
Sec. 202. Leistungen der Alters- und Hinterbliebenenversicherung
Abs. 203. Kürzung der Versicherungsleistungen
Abs. 204. Überzahlungen und Unterzahlungen
Sec. 205. Nachweis, Verfahren und Bescheinigung für die Zahlung
Sec. 206. Vertretung der Kläger
Sec. 207. Zuordnung
Sek. 208. Strafen
Sek. 209. Definition der Löhne
Sec. 210. Definition der Beschäftigung
Sek. 211. Selbständigkeit
Abs. 212. Anrechnung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf Kalenderjahre
Sek. 213. Quartal und Quartal der Berichterstattung
Sec. 214. Versicherungsstatus für die Zwecke der Alters- und Hinterbliebenenversicherungvorteile
Abs. 215. Berechnung der Erstversicherungssumme
Sec. 216. Andere Definitionen
Sek. 217. Leistungen bei Veteranen
Sec. 218. Freiwillige Vereinbarungen zur Deckung der staatlichen und lokalen Mitarbeiter
Sec. 218A. Freiwillige Vereinbarungen zur Deckung der indischen Stammesratsmitglieder
Sec. 220. Invaliditätsbestimmungen nicht anwendbar, wenn Leistungsansprüche beeinträchtigt sind
Abs. 221. Invaliditätsbestimmungen
Sec. 222. Rehabilitationsdienste
Sek. 223. Leistungen bei Invalidenversicherung
Sek. 224. Kürzung von Leistungen aufgrund von Behinderung
Sec. 225. Zusätzliche Regeln für Leistungen aufgrund von Behinderung
Sec. 226. Anspruch auf Leistungen der Krankenhausversicherung
Sec. 226A. Besondere Bestimmungen in Bezug auf die Deckung im Rahmen des Medicare-Programms für Nierenerkrankungen im Endstadium
Sec. 227. Versicherter Übergangsstatus
Sek. 228. Leistungen im Alter von 72 Jahren für bestimmte nicht versicherte Personen
Sec. 229. Vorteile für Mitglieder der uniformierten Dienste
Sec. 230. Anpassung der Beitrags- und Leistungsgrundlage
Sek. 231. Vorteile im Falle bestimmter Personen, die während des Zweiten Weltkriegs interniert wurden
Sec. 232. Verarbeitung von Steuerdaten
Abs. 233. Internationale Abkommen
Sek. 234. Demonstrationsprojektbehörde
Titel II des Sozialversicherungsgesetzes wird von der Sozialversicherungsverwaltung verwaltet. Titel II erscheint im United States Code als §§401-433, Unterkapitel II, Kapitel 7, Titel 42.Vorschriften in Bezug auf Titel iisind in Kapitel III, Titel 20, Code of Federal Regulations enthalten.
Siehe Vol. II, 31 U.S.C. 3720 und 3720A in Bezug auf die Einziehung von Zahlungen an Bundesbehörden; und §3803 (c) (2) (C) in Bezug auf Leistungen, die nicht von PL 100-383 betroffen sind.
Siehe Vol. II, P.L. 88-352, §601, für das Verbot Gegendiskriminierung in föderal unterstützten Programmen.
Siehe Vol. II, P.L. 94-566, § 503, in Bezug auf die Erhaltung der Medicaid-Berechtigung für Personen, die aufgrund von Lebenshaltungskostenerhöhungen der Leistungen der sozialen Sicherheit keinen Anspruch mehr auf Leistungen der sozialen Sicherheit haben.
Siehe Vol. II, PL 95-608, §§201-204, in Bezug auf indische Kinder- und Familienprogramme.
Siehe Vol. II, P.L. 98-21, §101(e), in Bezug auf die Auswirkungen von Änderungen dieses Gesetzes auf Leistungen im Rahmen des föderalen Rentensystems.
Siehe Vol. II, P.L. 99-177, §255, in Bezug auf Befreiungvon bestimmten Leistungen von Budgetkürzungen.
Siehe Vol. II, P.L. 100-204, §724(d), in Bezug auf die Bereitstellung von Informationen an die United States Commission on Improvingthe Effectiveness of the United Nations; und §725(b), in Bezug auf die Ausbildung von Regierungspersonal.
Siehe Vol. II, P.L. 100-235, §§5-8, in Bezug auf die Verantwortlichkeiten jeder Bundesbehörde für die Sicherheit und den Datenschutz von Computersystemen.
Siehe Vol. II, P.L. 100-383, §§105(f)(2) und 206(d)(2),in Bezug auf den Ausschluss von Einkommen und Ressourcen bestimmter paymentsto bestimmte Personen.
Siehe Vol. II, P.L. 100-690, §5301(a) (1)(C) und (d)(1)(B), in Bezug auf Vorteile von Drogenhändlern und Besitzern.
Siehe Vol. II, PL 101-508, §§13301 und 13302, in Bezug auf OASDI Treuhandfonds.
Siehe Vol. II, P.L. 104-193, §435, in Bezug auf qualifyingquarters für Ausländer.
Siehe Vol. II, P.L. 106-170, §302, in Bezug auf Demonstrationprojekte, die eine Kürzung der Leistungen der Invalidenversicherung vorsehenauf der Grundlage des Einkommens.
Siehe Vol. II, P.L. 114-74, §826, in Bezug auf die elektronische Meldung des Einkommens von Begünstigten mit Behinderung.
Dieses Inhaltsverzeichnis erscheint nicht im Gesetz.