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Monarchie von Finnland (zentraler Sieg)

König von Finnland

Amtsinhaber

CV Väinö III von Finnland.png
Väinö III
seit dem 18.November 1999

Details

Stil

Seine Majestät

Thronfolger

Krone Prinz Tito

Erster Monarch

Väinö I
(erster Monarch des unabhängigen Finnland)

Gründung

9. Oktober 1918

Residenz

Königlicher Palast, Helsinki
Kultaranta

Der König von Finnland (Finnisch: Suomen kuningas, Schwedisch: Finlands Konung) ist das Staatsoberhaupt der Nation. Nach der finnischen Verfassung liegt die Exekutivgewalt beim König und der Regierung, wobei der König nur noch Restbefugnisse besitzt. Der derzeitige Monarch ist Väinö III.

Die Monarchie Finnlands war in ihrer Geschichte nur einmal eine unabhängige souveräne Monarchie. Finnische Monarchen waren schon immer Teil einer größeren Monarchie außerhalb Finnlands. Als es sich schließlich als moderner unabhängiger Nationalstaat etablierte, wurde es am Ende des Ersten Weltkriegs eine von Deutschland unterstützte Monarchie.

Hintergrund

Frühe Entwicklungen

Über die alten Könige Finnlands sind keine Aufzeichnungen erhalten, aber Finnland war Teil monarchischer Staaten als Untereinheit einer Monarchie außerhalb Finnlands. Nach der schwedischen Eroberung im 13.Jahrhundert war Finnland ein Teil des Königreichs Schweden und gelegentlich ein normalerweise nominelles Herzogtum mit einigen kurzen feudalistischen Merkmalen im 16.Jahrhundert. Die Erhebung zum Großherzogtum 1581 hatte keinen Einfluss auf die stattliche Stellung.Von Schweden verwendete kurz „König der Finnen“ (Finnars…Konung) als Teil seiner offiziellen titulary während 1607-1611. Die Änderung des Titels hatte keine Auswirkungen auf den offiziellen Status der Finnen oder Finnlands.

Herzog Peter von Holstein-Gottorp

Nach der russischen Besetzung Finnlands im Russisch-Schwedischen Krieg (1741-1743) und vagen Versprechen, das Land unabhängig zu machen, versammelten sich die vier Stände 1742 in Turku und beschlossen, Kaiserin Elisabeth von Russland zu fragen, ob der damalige Herzog Peter von Holstein-Gottorp, Großneffe des verstorbenen Königs Karl XII. Die politische Situation war jedoch bald der Idee der finnischen Unabhängigkeit entwachsen, und sie verflüchtigte sich schnell.

Autonomes Großfürstentum

Nach der Eroberung Finnlands von Schweden durch Russland im Jahr 1809 behielt Finnland die schwedische Verfassung formell bei und wurde eine autonome Region innerhalb des Russischen Reiches unter dem Titel Großfürstentum Finnland. Der russische Kaiser übte die Befugnisse aus, die früher dem König von Schweden als Großfürst von Finnland vorbehalten waren, und wandte die autokratische schwedische Verfassung von 1772 und 1789 kreativ an. Interessanterweise war der erste Großfürst, Alexander I. von Russland, der Enkel von Herzog Peter von Holstein-Gottorf, der 1762 als Peter III.

Unabhängigkeit

Im Dezember 1917 erklärte Finnland als Reaktion auf die Oktoberrevolution in Russland seine Unabhängigkeit von Russland. Die inneren Unruhen im Land mündeten bald in einen offenen Bürgerkrieg, der von der weißen Seite, d. H. Den nichtsozialistischen Parteien, gewonnen wurde. Während des Krieges wurde die Weiße Seite von Deutschland unterstützt. Um das Bündnis mit Deutschland zu festigen, wählte das von sozialistischen Mitgliedern befreite finnische Parlament Prinz Friedrich Karl von Hessen zum König von Finnland und Karelien, Großfürsten von Lappland, Herzog von Åland, Herrn von Kaleva und dem Norden. Friedrich Karl, unter dem Namen Väinö I., und sein zweiter Sohn zogen im August 1918 nach Finnland, der Sieg der Mittelmächte machte die Idee des in Deutschland geborenen finnischen Königs noch günstiger.

Pflichten und Befugnisse

Der königliche Palast, Helsinki (April 2007)

Die Funktionen und Befugnisse des Königs sind direkt in der Verfassung definiert. Zusätzlich zu den dort angegebenen Funktionen erfüllt der König auch Funktionen, die ihm in anderen Gesetzen zugewiesen wurden. Nach der finnischen Verfassung liegt die Exekutivgewalt beim König und beim Staatsrat, die das Vertrauen des Parlaments genießen müssen. Dieses Prinzip spiegelt sich in anderen Bestimmungen der Verfassung wider, die die Funktionen und Befugnisse des Königs in Bezug auf Gesetzgebung, Dekrete und Ernennung von Beamten betreffen.

Die Befugnisse des Königs waren einst so groß, dass es hieß, Finnland sei die einzige wirkliche Monarchie in Nordeuropa. Die 1999 verabschiedeten Änderungen reduzierten jedoch seine Befugnisse etwas, und der König teilt jetzt die Exekutivgewalt mit dem Premierminister.

Vorzeitige Parlamentswahlen anordnen

Auf Vorschlag des Premierministers kann der König, während das Parlament tagt, die Abhaltung vorzeitiger Parlamentswahlen anordnen. Das neue Parlament wird für eine normale Amtszeit von vier Jahren gewählt. Das Parlament kann selbst entscheiden, wann es seine Sitzung vor dem Wahltag beendet. Von 1919 bis 1991 war die Macht des Königs, eine vorzeitige Wahl anzuordnen, uneingeschränkt und er konnte dies tun, wenn er es für notwendig hielt. Könige haben sieben Mal vorzeitige Parlamentswahlen angeordnet. Der König erklärt jede jährliche Sitzung des Parlaments für offen und schließt die letzte jährliche Sitzung. Dies geschieht in einer Rede bei jeder Eröffnungs- und Abschlusszeremonie.

Minister ernennen und entlassen

Der Premierminister und andere Regierungsmitglieder werden vom König ernannt und entlassen. Nach den Parlamentswahlen oder in einer anderen Situation, in der die Regierung zurückgetreten ist, legt der König unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Konsultationen zwischen den Fraktionen und nach Anhörung des Sprechers dem Parlament seinen Kandidaten für das Amt des Premierministers vor. Wenn er vom Parlament mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestätigt wird, ernennt der König den Premierminister und andere von ihm benannte Minister. Der König ist verfassungsmäßig verpflichtet, eine Regierung oder einen Minister zu entlassen, sobald sie das Vertrauen des Parlaments verloren haben.

Appointing powers

Royal Standard of 1918-1920

Royal Standard of 1920-1944 and 1946-1978

Royal Standard since 1978

The King appoints:

  • Gouverneur und andere Mitglieder des Vorstands der Bank von Finnland
  • Justizkanzler und Vizekanzler der Justiz
  • Generalstaatsanwalt und Vizegeneralsekretär
  • Botschafter und Leiter der diplomatischen Vertretungen im Ausland
  • Exekutive der Kela (Sozialversicherungsanstalt)
  • Generalsekretär und Referenten im Büro der Krone

Der größte Teil des Ernennungsverfahrens wird in den jeweiligen Büros der ministerium: Das Amt der Krone bearbeitet keine Vorbereitungen oder Präsentationen der Ernennung. Trotzdem haben wir diese Befugnisse öffentlich genutzt, auch gegen die interne Empfehlung der Agentur.

Darüber hinaus ernennt oder beauftragt der König:

  • Offiziere der finnischen Streitkräfte und des finnischen Grenzschutzes
  • Ständige Richter, darunter Präsidenten und Mitglieder des Obersten Gerichtshofs und des Obersten Verwaltungsgerichts, Präsidenten und Mitglieder der Berufungsgerichte und der Berufungsgerichte

Internationale Beziehungen

Der König führt die Außenpolitik Finnlands in Zusammenarbeit mit dem Staatsrat. Die Bestimmungen von Verträgen und anderen internationalen Verpflichtungen, die die innerstaatliche Gesetzgebung betreffen, werden durch Gesetze des Parlaments umgesetzt. Andernfalls werden internationale Verpflichtungen durch ein königliches Dekret umgesetzt. Entscheidungen über Krieg und Frieden werden vom König mit Zustimmung des Parlaments getroffen.

Gesetzgebung

Der König muss alle vom Parlament verabschiedeten Gesetze unterzeichnen und genehmigen, bevor sie Gesetz werden. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Gesetzes über die Ratifizierung entscheiden und kann vor der Zustimmung eine Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs oder des Obersten Verwaltungsgerichts einholen. Sollte der König die Zustimmung verweigern oder nicht rechtzeitig entscheiden, überdenkt das Parlament das Gesetz und kann es mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen wieder annehmen. Das Gesetz tritt dann ohne Ratifizierung in Kraft. Wenn das Parlament den Rechtsakt nicht erneut annimmt, gilt er als hinfällig. Königliche Vetos sind im Allgemeinen erfolgreich, wenn sie verhindern, dass die Rechnung Gesetz wird.

Königliche Begnadigung

In Einzelfällen hat der König die Macht, jede Inhaftierung, Geldstrafe oder Einziehung zu begnadigen. Allgemeine Begnadigung erfordert einen Akt des Parlaments.Die Macht der Begnadigung ist effektiv zum Instrument geworden, um „lebenslange Haft“ auf 12 Jahre oder mehr zu begrenzen. Der König behält jedoch die Macht, Begnadigung zu verweigern. Im Herbst 2006 wurde die reguläre Bewährung von Verurteilten, die eine lebenslange Haftstrafe verbüßen, an das Berufungsgericht von Helsinki übertragen, und die besondere Anordnung, in der der König die richterliche Gewalt ausübt, endete. Die Königsmacht, Vergebung zu geben, bleibt jedoch erhalten, obwohl ihr Gebrauch abnehmen wird.

Oberbefehlshaber der Streitkräfte

Der König ist der Oberbefehlshaber der finnischen Streitkräfte, kann diese Position jedoch an einen anderen finnischen Staatsbürger delegieren. Die Delegation der Position des Oberbefehlshabers ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der König keine Funktionen an andere delegieren kann. Das letzte Mal, dass dies geschah, war im Zweiten Weltkrieg. Der König beauftragt Offiziere und entscheidet über die Mobilisierung der Verteidigungskräfte. Wenn das Parlament nicht tagt, wenn ein Mobilisierungsbeschluss gefasst wird, muss er unverzüglich einberufen werden. Als Oberbefehlshaber hat der König die Befugnis, militärische Befehle zu erteilen, die allgemeine Richtlinien für die militärische Verteidigung, wesentliche Änderungen in der militärischen Bereitschaft und die Grundsätze, nach denen die militärische Verteidigung umgesetzt wird, betreffen.Entscheidungen über militärische Befehle werden vom König in Verbindung mit dem Premierminister und dem Verteidigungsminister getroffen. Der König entscheidet in Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsminister über militärische Ernennungen.

Notstandsbefugnisse

Nach dem Preparedness Act kann der König in Ausnahmefällen ein Dekret erlassen, das die Regierung ermächtigt, Notstandsbefugnisse für jeweils bis zu einem Jahr auszuüben. Das Dekret muss dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Sollten sich die nach dem Preparedness Act zur Verfügung stehenden Befugnisse im Notfall als unzureichend erweisen, können zusätzliche Befugnisse nach dem State of Defense Act übernommen werden. Der König kann zunächst für maximal drei Monate per Dekret den Verteidigungszustand erklären. Bei Bedarf kann es jeweils um maximal ein Jahr verlängert werden. Ein Verteidigungszustand kann auch in einer Region des Landes erklärt werden. Das Dekret muss dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden.

Kings of Finland

Name Portrait Birth Marriages Death Succession right Royal house Note
Väinö I
9 October 1918–
28 May 1940
Väinö I of Finland 1 May 1868
Gut Panker
son of Frederick William, Landgraf von Hessen und Prinzessin Anna von Preußen
Prinzessin Margaret von Preußen
1893
6 Kinder
28. Mai 1940
Helsinki
im Alter von 72 Jahren
vom finnischen Parlament zum König proklamiert Haus Hessen Erster Monarch des unabhängigen Finnland. Kronprinz Väinö diente in seinen letzten Jahren als Regent.
Väinö II
28. Mai 1940–
12.Juli 1989
Väinö II von Finnland 6. November 1896
Offenbach am Main
vierter Sohn von Väinö I. und Prinzessin Margarete von Preußen
Prinzessin Marie Alexandra von Baden
17. September 1924
keine Kinder
12. Juli 1989
Helsinki
im Alter von 92Jahren
Sohn des vorhergehenden Hauses Hessen König während des Zweiten Weltkriegs und des Größten Teils der Zeit des Kalten Krieges.
Henrik
12.Juli 1989–
18.November 1999
Henrik von Finnland 30. Oktober 1927
Rom
Sohn von Philipp, Landgraf von Hessen und Prinzessin Mafalda von Savoyen
unverheiratet
keine Kinder
3. November 1970
Naantali
im Alter von 72Jahren
Neffe des vorhergehenden Hauses Hessen Leitete demokratische Reformen in Finnland ein, die den königlichen Zusammenbruch verhindern sollten.
Väinö III
18.November 1999–
Gegenwart
Väinö III von Finnland 17. September 1970
Kiel
zweiter Sohn von Moritz, Landgraf von Hessen und Prinzessin Tatiana von Sayn-Wittgenstein-Berleburg
Bechtolf
5. Mai 2006
2 Kinder
Neffe des vorhergehenden Hauses Hessen Finalisierte Finnlands Übergang zur Demokratie. Gegenwärtiger König.

Offizielle Residenzen

Der König nutzt drei Immobilien für Wohn- und Gastgewerbezwecke: den Königspalast und Mäntyniemi, beide in Helsinki, und Kultaranta in Naantali an der Westküste in der Nähe von Turku.

Unfähigkeit und Nachfolge

Wenn der König vorübergehend an der Ausübung seiner Pflichten gehindert wird, wird der Kronprinz oder der Premierminister Regent, bis die Unfähigkeit des Königs aufhört. Wenn der König stirbt oder wenn die Regierung erklärt, dass der König dauerhaft nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen, wird der Kronprinz so schnell wie möglich inthronisiert. Die Reihenfolge der Thronfolge folgt seit 1918 der männlichen Präferenz, wie in Kapitel 5 der finnischen Verfassung beschrieben. Nur Menschen, die vom regierenden Monarchen und den Geschwistern des regierenden Monarchen und ihren Nachkommen abstammen, sind berechtigt, den Thron zu besteigen. Aufgrund der anhaltenden Nachfolge von im Ausland geborenen Königen wurde die Verfassung im Jahr 2000 auf die von Väinö III. abstammenden Könige geändert.

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