Können Inkassobüros anderen Personen, wie Familie, Freunden oder meinem Arbeitgeber, von meinen Schulden erzählen?
Allgemeine Kontaktbeschränkungen
Es gibt strenge Grenzen, was Inkassobüros über Sie sagen oder fragen können. Ein Schuldeneintreiber kann im Allgemeinen nur andere Personen kontaktieren, um dies herauszufinden:
- Wo Sie leben
- Wie lautet Ihre Telefonnummer
- Wo Sie arbeiten
Inkassobüros können normalerweise keine Personen kontaktieren, die Sie mehr als einmal kennen, und sie können nicht sagen, dass sie versuchen, eine Schuld einzutreiben. Im Allgemeinen kann ein Schuldeneintreiber Ihre Schulden nicht mit jemand anderem besprechen als:
- Sie
- Ihr Ehepartner
- Ihre Eltern (wenn Sie minderjährig sind)
- Ihr Vormund, Testamentsvollstrecker oder Verwalter
- Ihr Anwalt, wenn Sie in Bezug auf die Schulden vertreten sind
Wenn der Inkassobüro weiß, dass ein Anwalt Sie in Bezug auf die Schulden vertritt, muss der Inkassobüro den Anwalt anstelle von Ihnen kontaktieren. Der Schuldeneintreiber kann Sie kontaktieren, wenn Ihr Anwalt dem Inkassobüro nicht innerhalb einer angemessenen Frist antwortet oder Ihr Anwalt zustimmt, dass der Inkassobüro Sie kontaktieren kann.
Kontakt am Arbeitsplatz
- Inkassobüros können Ihren Arbeitgeber nach Ihrer Adresse oder Telefonnummer fragen.
- Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht erlaubt, persönliche Anrufe bei der Arbeit zu erhalten, sollten Sie dies dem Inkassounternehmen mitteilen.
- Wenn ein Inkassobüro weiß, dass Sie die Anrufe des Inkassobüros bei der Arbeit nicht entgegennehmen dürfen, darf der Inkassobüro Sie dort nicht anrufen.
- Wenn ein Inkassobüro Ihren Arbeitgeber anruft, möchten Sie vielleicht mit der Person sprechen, die den Anruf entgegengenommen hat, um herauszufinden, was der Inkassobüro gesagt hat. Ein Schuldeneintreiber darf Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass Sie eine Schuld schulden. Wenn der Inkassobüro Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass Sie eine Schuld schulden, möchten Sie vielleicht mit einem Anwalt über Ihre Rechte sprechen.
Wenn Sie Probleme mit dem Inkasso haben, können Sie eine Beschwerde bei der CFPB online oder telefonisch unter (855) 411-CFPB (2372) einreichen.