Einreisebestimmungen und Papierkram
Fahrzeuge des MERCOSUR:
Gemeinschaftsfahrzeuge sind: Autos, Motorräder, motorisierte Fahrräder, Wohnmobile, Anhänger, Yachten, Sportwagen und andere ähnliche Fahrzeuge, die in einem der Vertragsstaaten registriert und eingeschrieben sind. Gemeinschaftsfahrzeuge, einschließlich solcher, die ausschließlich für Touristen verwendet werden, dürfen im Einvernehmen frei im Hoheitsgebiet der Staaten verkehren.
Fahrzeuge müssen persönlich vom Eigentümer oder ordnungsgemäß autorisierten Benutzer (notariell beglaubigt durch die Vollmacht) oder von Ihrem Ehepartner oder Verwandten bis zum 2. Grad oder Blutsverwandtschaft oder Affinität gefahren werden, sofern sie normalerweise nicht im Land ansässig sind. Das Fahrzeug kann von einem professionellen Chauffeur gefahren werden, wenn er seine Zulassung mit ausreichenden Nachweisen gegenüber den Zollbehörden nachweisen kann.
- Erforderliche Dokumentation zur Zertifizierung der Qualität des Gemeinschaftsfahrzeugs:
- Bedienungsanleitung und / oder Fahrzeugtitel
- Führerschein
- Laufende Haftpflichtversicherung (Grüne Karte)
- Kennzeichen und Zulassung aus dem Herkunftsland
- Notar von Vollmacht (wenn der Fahrer nicht der Eigentümer ist)
Aufenthaltsdauer: Gemeinschaftsfahrzeuge können ab dem Datum der Einreise drei Monate lang unter den Vertrag fallen. Nach Ablauf dieser Frist sollten sie ihren Wohnsitz bei den Zollbehörden formalisieren. In einigen Fällen wird eine Genehmigung für ein Jahr ab dem Datum der Einreise erteilt.Touristische Eigentümer oder Mieter von Immobilien im Inland mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb des Landes – nachgewiesen durch das entsprechende Land – können eine Verlängerung von bis zu 24 Monaten ohne Bereitstellung von Garantien (gewährt im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen von Uruguay).
Sekretär des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen
Telefon: (005982) 1712.29.10
Fax.: (005982) 1712.29.19
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt. Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können.
Fahrzeuge – Nicht-MERCOSUR:
Diejenigen, die vorübergehend eingeführt werden können: Autos, Motorräder, motorisierte Fahrräder, Wohnmobile, Anhänger, Flugzeuge, Yachten und andere Freizeitsportfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die ausschließlich und ausschließlich von Touristen genutzt werden.
Die Fahrzeuge müssen persönlich vom Eigentümer, einem ordnungsgemäß autorisierten Benutzer (notariell beglaubigt durch die Vollmacht) oder von seinem Ehepartner oder Verwandten bis zum 2. Grad der Blutsverwandtschaft oder Affinität gefahren werden; vorausgesetzt, dass sie normalerweise nicht im Land ansässig sind.
Das Fahrzeug darf von einem professionellen Chauffeur gefahren werden, wenn er seine Zulassung mit ausreichenden Nachweisen gegenüber den Zollbehörden nachweisen kann.
Erforderliche Unterlagen:
- Bedienungsanleitung und / oder Fahrzeugtitel
- Reisepass
- Licencia de Conducir
- Führerschein
- Aktuelle Haftpflichtversicherung
- Notariell Beglaubigtes Schreiben der Vollmacht (wenn der Fahrer nicht der Eigentümer ist)
Der Eigentümer oder ordnungsgemäß autorisierte Benutzer muss eine eidesstattliche Erklärung abgeben (notariell beglaubigt durch die Vollmacht), die Folgendes enthält::
- Fahrzeugidentifikationsnummer und die Liste der Zubehörteile
- Die Identifikationsinformationen des Fahrzeugbesitzers oder des autorisierten Benutzers des Fahrzeugs
Diese Erklärung ermöglicht es dem Fahrzeug, sich sowohl innerhalb des Landes zu bewegen als auch zu verlassen.
Aufenthaltsdauer: Die Aufenthaltsdauer eines Fahrzeugs im Staatsgebiet beträgt bis zu einem Jahr. In einigen Fällen kann je nach den den Zollbehörden vorgelegten Umständen eine Verlängerung um 3 Monate gewährt werden.
Wenn das Fahrzeug nach Ablauf der Frist im Land bleibt, wird für jeden Tag des Verstoßes eine Geldstrafe in Höhe von 20 US-Dollar verhängt. Nach dieser Zeit wird ein Verfahren unter der Annahme einer Zollstraftat eingeleitet.