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E-1 Visum

(Vertragshändler) – Anmeldung

Das E-1 Visum, auch als Vertragshändlervisum oder Handelsvisum bekannt, basiert auf bilateralen Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Ländern, die den Handel in die USA vorantreiben („Vertragsländer“). Derzeit gibt es etwa 50 Nationen, die solche Beziehungen zu den Vereinigten Staaten unterhalten. Der für Deutsche relevante Handels- und Schifffahrtsvertrag wurde 1956 zwischen den USA und Deutschland geschlossen.

Das E-1 Visum ist an das jeweilige Unternehmen gebunden und erlaubt die Einreise in die USA. unternehmen, das den Antrag auf Einstellung von Mitarbeitern einreicht. Der offizielle Antragsteller ist immer das US-Unternehmen für den zukünftigen Mitarbeiter / Händler.

Das im US-Recht unter „Vertragshändlerstatus“ verankerte Visum steht Unternehmen zur Verfügung, die erheblichen Handel zwischen dem Vertragsland und den USA betreiben.

Einreisebestimmungen

Um ein Vertragshändlervisum / Handelsvisum zu erhalten, muss der Antragsteller Folgendes nachweisen und andere Anforderungen erfüllen:

  • Der Händler (eine Person oder ein Unternehmen) muss Staatsbürger eines Vertragslandes sein.
  • Eine Gesellschaft besitzt die erforderliche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens 50% der Gesellschaft einem Staatsangehörigen des Vertragslandes gehören.
  • Unternehmen, die als Aktiengesellschaften tätig sind, haben die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem sie ihre Handelsgeschäfte in erster Linie gemäß der E-1-Definition ausüben.
  • Es muss nachgewiesen werden, dass die Parteien regelmäßig eine erhebliche Anzahl von Waren oder Dienstleistungen handeln. Dieser Austausch muss dokumentiert sein und vor der Antragstellung stattgefunden haben.
  • Die USA. das Unternehmen muss bereits im Geschäft sein und sollte optimalerweise bereits US-Personal beschäftigen.
  • In jeder Bewerbung muss der Unternehmer den Nachweis erbringen, dass er nicht beabsichtigt, seinen US-Betrieb aus bloßem Eigeninteresse zur Finanzierung seines Lebensunterhalts (und damit der Familie des Antragstellers) durchzuführen, und dass er die regionale US-Wirtschaft betreiben und einen Mehrwert schaffen und dadurch US-Arbeitsplätze schaffen wird.

visa Gültigkeit

Das E-1 Visum wird in der Regel für fünf Jahre gewährt. Das Konsulat kann jedoch auch zeitliche Beschränkungen für das Visum festlegen.Theoretisch kann das Unternehmen 5-Jahres-Verlängerungen des Visums unendlich oft beantragen, solange das Unternehmen weiterhin erfolgreich Geschäfte in den USA tätigt und in der Lage ist, alle anderen Einreisebestimmungen zu erfüllen.

Aufenthaltsstatus kann von Einwanderungsbeamten an der Grenze für maximal zwei Jahre zu einem Zeitpunkt gewährt werden. Diese Fristen werden bei der Aus- und Wiedereinreise zurückgesetzt, bis das Visum abgelaufen ist und erneut beantragt werden muss.

Antragsverfahren

Das Unternehmen muss seinen Erstantrag für die E-1-Registrierung ausfüllen und beim zuständigen US-Generalkonsulat des Vertragslandes einreichen. Deutsche Unternehmen sollten sich beispielsweise an das US-Generalkonsulat in Frankfurt am Main wenden.Das Antragsverfahren erfordert, dass US-Unternehmen und Unternehmensgruppen umfangreiche Unterlagen über ihre Handelsaktivitäten sowie die ihrer Mitarbeiter und Händler einreichen, um das Visum zu erhalten. Nach dem entsprechenden U.S. konsulat prüft die Dokumente, der Antragsteller erhält eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch erhalten. Während der Ernennung werden die Konsularbeamten Fragen zu den Aufzeichnungen stellen und entscheiden, ob der Antrag genehmigt wird. Wenn der ursprüngliche E-1-Visumantrag des Antragstellers genehmigt wird, erhält das US-Unternehmen automatisch auch eine E-1-Registrierung.

Diese Registrierung ermöglicht es dem Unternehmen, andere Staatsangehörige des Vertragslandes an den US-Standort zu entsenden oder sie nach einem sehr vereinfachten Verfahren einzustellen. Siehe auch: E-Visum (basierend auf Registrierung)

Familienmitglieder

Ehegatten und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten ein abgeleitetes E-1 Visum im gleichen Zeitraum wie der Hauptantragsteller E-1 Visum. Sobald Kinder die amerikanische Volljährigkeit erreicht haben, müssen sie ihren Status als Nichteinwanderungsvisum ändern oder das Land verlassen.Ein Ehepartner kann seine eigene Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document EAD) beantragen, die nicht an den spezifischen Standort oder die Firma des Hauptantragstellers gebunden ist. Familienmitglieder, die den E-1-Status erhalten, können öffentliche / private Bildungseinrichtungen besuchen.

Häufig gestellte Fragen zum E-1 Visum für die USA

Welches Visum erhalten begleitende Familienmitglieder mit dem E-1 Visum? Begleitende Ehepartner und unverheiratete Kinder bis zum Alter von 21 Jahren erhalten auf Antrag einen abgeleiteten Status und damit auch ein E-1 Visum. Ehepartner mit einem E-1-Visum können nach der Einreise in die USA bei der USCIS ein Employment Authorization Document (EAD) beantragen, das nicht an einen bestimmten Arbeitsplatz oder das Unternehmen des Hauptantragstellers gebunden ist und somit unabhängig von ihrem Ehepartner in den USA arbeiten kann.

Diese Arbeitserlaubnis wird für zwei Jahre ausgestellt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre bis zur maximalen Aufenthaltsdauer des Inhabers des E-1-Visums.

Kinder von E-1-Visa-Inhabern können Bildungseinrichtungen besuchen (Schulen / Universitäten), darf aber keine bezahlte Beschäftigung ausüben. Wenn die Kinder das in den USA geltende Alter der Mehrheit erreichen, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus ändern oder das Land verlassen.

Unter welchen Umständen wird ein E-1-Visumantrag abgelehnt?

Folgende Gründe erschweren eine erfolgreiche E-1-Bewerbung oder könnten zu einer sofortigen Ablehnung führen:

  • Mitarbeiter mit geringer Berufserfahrung oder „geringer“ Qualifikation
  • Frühere Straftaten
  • Beteiligung an Drogendelikten
  • Eine Infektionskrankheit des Arbeitnehmers
  • Die Annahme einer Einwanderungsabsicht
  • Eine Vermutung einer illegalen Beschäftigung
  • Fehlende Bewerbungsunterlagen

Was passiert, wenn der E-1-Visumantrag abgelehnt wird?

Als Regel, Antragsteller werden am Tag ihres Interviews informiert, ob das Visum ausgestellt wird oder nicht. In bestimmten Fällen erhält der Visumantragsteller nach einer bestimmten Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben vom US-Konsulat. Eine Ablehnung muss nicht gerechtfertigt sein.

Ist dies geschehen, kann ein neues Visum in der Regel erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren (erfolgreich) beantragt werden. Theoretisch gibt es für den Antragsteller keine Wartezeit bis zur nächsten Einreichung. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass ohne eine eklatante Verbesserung der Anforderungen der jeweiligen Visakategorie (z.B. Nachweis der Absicht zur Rückkehr in das Heimatland, finanzielle Mittel, Nachweis der fachlichen Kompetenz, etc.), scheint eine neue Anwendung wenig Sinn zu machen.

Wo muss ein E-1 Visum beantragt werden?

Im Gegensatz zu den meisten Arbeitsvisa muss der Antrag auf ein E-1-Visum nicht bei der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde eingereicht werden, sondern kann direkt bei einem US-Konsulat beantragt werden.

Garantiert ein E-1 Visum die Einreise in die Vereinigten Staaten?

Selbst ein E-1-Visum kann Ihnen keine Einreise in die Vereinigten Staaten garantieren. Tatsächlich haben die CBP-Beamten das letzte Wort und entscheiden, ob Sie einreisen dürfen und wie lange Sie einen Aufenthaltsstatus erhalten.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu dieser Visa-Kategorie in einem Dokument zusammengestellt (PDF) kostenlos.

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