Adhäsionsbedingter Darmverschluss nach Hysterektomie bei gutartigen Zuständen
Ziel: Bewertung des Auftretens von Dünndarmverschluss nach Hysterektomie.
Methoden: Analyse von 326 Fällen von Frauen, die im Zeitraum 1998-2005 mit der Diagnose Dünndarmverschluss aufgenommen wurden. Bei Fällen mit Dünndarmverschluss nach Hysterektomie bei gutartigen Erkrankungen bewerteten wir die Art und Technik der Hysterektomie und ob das parietale Peritoneum nach Abschluss des Eingriffs genäht wurde.
Ergebnisse: Die Hauptursachen für Darmverschluss waren intraabdominale Adhäsionen (41,9%) und abdominale Malignität (40,1%). Nach Ausschluss onkologischer Fälle stellten wir fest, dass von 135 Fällen von adhäsionsbedingtem Dünndarmverschluss gynäkologische Operationen die größte Rolle beim Auftreten von Darmverschluss spielten (n = 68, 50, 4%). Unter allen gynäkologischen Operationen bei gutartigen Erkrankungen war die totale abdominale Hysterektomie (TAH) die häufigste Ursache für Dünndarmverschluss (13,6 pro 1.000 TAHs). Wir haben nach laparoskopischer suprazervikaler Hysterektomie keinen Dünndarmverschluss festgestellt. Die Verringerung des absoluten Risikos einer Dünndarmverstopfung von TAH auf eine laparoskopische suprazervikale Hysterektomie beträgt 13,6 pro 1.000 Fälle; 73 Patienten würden sich einer laparoskopischen suprazervikalen Hysterektomie unterziehen, um eine Dünndarmverstopfung zu verhindern. Das mediane Intervall zwischen TAH und Dünndarmverschluss betrug 4 Jahre. Die Adhäsionen hafteten in 27 Fällen (75%) an der vorherigen Laparotomieinzision und in neun Fällen am Scheidengewölbe (25%). Peritonealverschluss war nicht mit Dünndarmverschluss verbunden.
Schlussfolgerung: Die Hysterektomie spielt eine wichtige Rolle beim Auftreten von adhäsionsbedingtem Dünndarmverschluss. Der Verschluss des parietalen Peritoneums trägt nicht zum Auftreten einer adhäsionsbedingten Dünndarmobstruktion bei, und eine Dünndarmobstruktion tritt selten nach einer laparoskopischen suprazervikalen Hysterektomie auf.
Evidenzgrad: II-3.