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1.6 Umweltrichtlinien und -praktiken

GSA verpflichtet sich, ein verantwortungsbewusster Umweltverantwortlicher zu sein, indem wir die Umwelt in all unseren Geschäftspraktiken berücksichtigen, Umweltgesetze und -vorschriften einhalten, umweltverträgliche Produkte und Dienstleistungen einsetzen und Ressourcen auf nachhaltige Weise nutzen.

Nachhaltiges Design

Die GSA hat sich verpflichtet, die Prinzipien des nachhaltigen Designs und der Energieeffizienz in alle ihre Bauprojekte einzubeziehen. Nachhaltiges Design zielt darauf ab, Gebäude zu lokalisieren, zu entwerfen, zu bauen und zu betreiben, um negative Auswirkungen auf die Umwelt und den Verbrauch natürlicher Ressourcen zu reduzieren. Nachhaltiges Design verbessert die Gebäudeleistung unter Berücksichtigung der Gesundheit und des Komforts der Gebäudenutzer. Es handelt sich um einen integrierten, synergetischen Ansatz, bei dem alle Phasen des Facility Lifecycle berücksichtigt werden. Das Ergebnis ist ein optimales Gleichgewicht zwischen Kosten, Umwelt, gesellschaftlichem und menschlichem Nutzen bei gleichzeitiger Erfüllung der Mission und Funktion der beabsichtigten Einrichtung oder Infrastruktur. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet über den gesamten Building Design Guide.

Die wesentlichen Prinzipien nachhaltiger Gestaltung und Entwicklung für Bundesbehörden adresse:

  • Standort – Optimieren Sie das Standortpotenzial
  • Energie – Minimieren Sie den Verbrauch nicht erneuerbarer Energien
  • Materialien – Verwenden Sie umweltfreundliche Produkte
  • Wasser – Schützen und schonen Sie Wasser
  • Raumklimaqualität – Verbessern Sie die Raumklimaqualität
  • Betrieb und Wartung – Optimieren Sie die Betriebs– und Wartungspraktiken
  • Diese Grundsätze dienen als Grundlage für Planung, Programmierung, Budgetierung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Stilllegung aller neuen GSA-Einrichtungen und für größere Renovierungs- und umbau bestehender Gebäude und Anlagen.

LEED-Zertifizierung. Als Mittel zur Bewertung und Messung unserer Green Building-Leistungen müssen alle GSA-Neubauprojekte und umfangreichen Renovierungen durch das Leadership in Energy and Environmental Design (LEED) Green Building Rating System des US Green Building Council zertifiziert werden. Projekte werden ermutigt, die grundlegende LEED Green Building-Zertifizierung zu überschreiten und das LEED „Silver“ -Niveau zu erreichen.

Energieeffizienz

Gemäß dem Mandat der Exekutive hat der gesamte Gebäudeinventar der GSA ein Energieeffizienzziel von 55.000 BTU / GSF / Jahr. Für den Neubau muss GSA eine bessere Energieeffizienz erreichen. Daher muss jede neue Anlage spezifische Energieziele (BTU / GSF / Jahr) haben, die vom Büro des Chefarchitekten festgelegt wurden. Die A/E muss sich an diesen Zielen orientieren. Weitere Informationen finden Sie unter Abschnitt 1.7, Energieeinsparungsnormen.

Baustoffe

Verbotene Materialien. Die Verwendung der folgenden Materialien ist in allen GSA-Projekten verboten:

  • Asbesthaltige Produkte.
  • Produkte, die Harnstoff-Formaldehyd enthalten.
  • Produkte, die polychlorierte Biphenyle enthalten.
  • Produkte, die chlorierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten. (Siehe Kapitel 5 für Ersetzungen.)
  • Lot oder Flussmittel, das mehr als 0,2 Prozent Blei enthält, und Haushaltswasserleitungen oder Rohrverschraubungen, die mehr als 8 Prozent Blei enthalten.
  • Farbe, die mehr als 0,06 Prozent Blei enthält.

Ronald Reagan Gebäude,
Washington, DC

Produkte mit recyceltem Inhalt. Die GSA ist verpflichtet, Produkte mit recyceltem Inhalt zu kaufen, die von der EPA im Rahmen der Comprehensive Procurement Guidelines (CPG) festgelegt wurden. Architekten und Ingenieure sollten immer umweltbewusste Entscheidungen in Bezug auf neue Baustoffe und die Entsorgung von weggeworfenen Produkten treffen. Der Kauf von Produkten mit recyceltem Inhalt stellt sicher, dass die in Recyclingprogrammen gesammelten Materialien bei der Herstellung neuer Produkte wieder verwendet werden.Abschnitt 6002 des Resource Conservation and Recovery Act (RCRA) verlangt von der EPA, Produkte zu benennen, die aus zurückgewonnenen Materialien hergestellt werden oder hergestellt werden können, und Praktiken für den Kauf dieser Produkte zu empfehlen. Sobald ein Produkt gekennzeichnet wird, werden Beschaffungsagenturen angefordert, es mit dem höchsten wiedergewonnenen materiellen Inhaltniveau zu kaufen, das durchführbar ist.Die EPA gibt auch Leitlinien für den Kauf von Produkten mit recyceltem Inhalt in Recovered Materials Advisory Notices (RMANs) heraus. Die RMANs empfehlen Recyclinggehaltsbereiche für CPG-Produkte auf der Grundlage aktueller Informationen zu kommerziell erhältlichen Produkten mit Recyclinggehalt. Die RMAN-Stufen werden aktualisiert, wenn sich die Marktbedingungen ändern.

Architekten und Ingenieure müssen die Möglichkeit für Auftragnehmer maximieren, recycelte Materialien anzubieten, indem sie CPG-Elemente in die Entwurfsspezifikationen aufnehmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn eine schriftliche Begründung vorliegt, wenn ein Produkt nicht wettbewerbsfähig verfügbar ist, nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens verfügbar ist, keine angemessenen Leistungsstandards erfüllt oder nur zu einem unangemessenen Preis verfügbar ist.

Beispiele für CPG-Bauprodukte finden Sie in Kapitel 3, Architektur- und Innenarchitektur, und Kapitel 4, Bauingenieurwesen. Informationen über die EPA-Liste der ausgewiesenen Produkte und die dazugehörigen Empfehlungen für recycelte Inhalte finden Sie im Internet.

Farbe auf Bleibasis. Die Farbe wird auf Bleigehalt getestet, wenn Änderungen oder Abrisse das Schleifen, Brennen, Schweißen oder Abkratzen von lackierten Oberflächen erfordern.Wenn Blei gefunden wird, implementieren Sie die von OSHA in 29 CFR 1926.62 geforderten Kontrollen. Bleihaltige Farbe nicht ablassen, wenn eine lackierte Oberfläche intakt und in gutem Zustand ist, es sei denn, dies ist für Änderungen oder Abrisse erforderlich. Testen Sie in Kindertagesstätten alle lackierten Oberflächen auf Blei und verringern Sie Oberflächen, die Farbe auf Bleibasis enthalten.

Asbesthaltige Materialien. Vor dem Entwurf in einer zu renovierenden Einrichtung wird eine Gebäudebewertung durch einen qualifizierten Inspektor durchgeführt. Diese Bewertung umfasst die Überprüfung von Inspektionsberichten und eine Inspektion vor Ort. Wenn Asbestschäden oder die Möglichkeit von Asbeststörungen während der Bautätigkeit festgestellt werden, muss eine der folgenden vier Korrekturmaßnahmen ergriffen werden: Entfernung, Verkapselung, Umhüllung oder Reparatur.

Alle Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen für die Asbestsanierung müssen von einem qualifizierten Fachmann erstellt werden. Die leitenden Standards für diese Arbeit sind die GSA PBS IL-92-8 und die OSHA- und EPA-Vorschriften, insbesondere 29 CFR 1926.58, 40 CFR 61.140-157 und 49 CFR 171-180. Im Allgemeinen sollten Projekte so konzipiert sein, dass Asbeststörungen vermieden oder minimiert werden. Die Umweltstandards werden vom Regionalbüro der GSA geliefert.

Alle GSA-Bauarbeiten, die Asbest stören, müssen unter Verwendung geeigneter Kontrollen zur Sicherheit der Arbeitnehmer und der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

Um die Interessen der GSA, der Gebäudenutzer und der Öffentlichkeit zu schützen, sollten im Auftrag der GSA regelmäßige Inspektionen des Arbeitsbereichs und der umliegenden Bereiche durchgeführt werden. Diese Inspektionen sollten eine visuelle und physische Inspektion sowie gegebenenfalls eine Luftüberwachung mittels Phasenkontrastmikroskopie und/oder Transmissionselektronenmikroskopie umfassen. Inspektionen sollten unter der Aufsicht eines zertifizierten Arbeitshygienikers oder von Personen durchgeführt werden, die gemäß dem Asbestgefahrenschutzgesetz (AHERA) für die Überwachung der Asbestsanierung akkreditiert sind.Laboratorien, die Proben auf Asbest analysieren, müssen von der American Industrial Hygiene Association (AIHA) oder dem freiwilligen Laborakkreditierungsprogramm des National Institute for Standards and Technology akkreditiert sein. Laboratorien, die Luftproben durch Phasenkontrastmikroskopie analysieren, müssen eine erfolgreiche Teilnahme am National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH) Proficiency in Analytical Testing Program für Asbest nachgewiesen haben.Eine Analyse vor Ort mittels Phasenkontrastmikroskopie kann nach Bedarf durchgeführt werden, sofern der Analyst im AIHA-Asbestanalyseregister zugelassen ist und ein Qualitätssicherungsprogramm implementiert ist, einschließlich der Nachzählung eines Teils der Proben durch ein qualifiziertes Labor. Alle Luftproben der Transmissionselektronenmikroskopie mit endgültiger Freigabe müssen gemäß dem EPA AHERA-Protokoll in 40 CFR 763, Anhang A von Unterabschnitt E, analysiert werden.

Raumluftqualität
Alle Produkte, die in das Gebäude eingebaut werden sollen, einschließlich Oberflächen und Möbel, sollten hinsichtlich der Eigenschaften von Abgasen und schädlichen Gerüchen untersucht werden, die die Raumluftqualität beeinträchtigen.Der Comprehensive Environmental, Response, Compensation, and Liability Act (CERCLA oder Superfund) stellt die Befugnis und verteilt die Verantwortung für die Reinigung von kontaminiertem Boden, Oberflächenwasser und Grundwasser von inaktiven Gefahrstoffdeponien und von gefährlichen Stoffen, die in die Umwelt freigesetzt werden, die die Anlagengenehmigungen nicht abdecken. Wenn Boden- oder Wasserverschmutzung beim Bau neuer Gebäude ein Problem darstellt, größere und kleinere Änderungen, und Arbeiten in historischen Strukturen, dann sollten die EPA-Vorschriften unter befolgt werden 40 CFR.

Unterirdische Lagertanks (USTs)
Die EPA abgeschlossen Vorschriften USTs in 40 CFR Teile 280 und 281. Diese Vorschriften gelten für alle Tanks, die Erdölprodukte und gefährliche Stoffe im Sinne der EPA enthalten. Die Vorschriften weisen die Einrichtungen an, technische Standards und Korrekturmaßnahmen für die Verwaltung und Freigabe von UST umzusetzen. Wenn USTs beim Bau neuer Gebäude, bei größeren und kleineren Änderungen sowie bei Arbeiten an historischen Strukturen ein Problem darstellen, sollten die EPA-Vorschriften befolgt werden. Wenn ein undichtes UST erkannt / entdeckt wird, wenden Sie sich an die EPA.

Einhaltung des National Environmental Policy Act (NEPA)
Die GSA führt vor Beginn des Entwurfs eine Umweltprüfung jedes Projekts durch, wie vom National Environmental Policy Act (NEPA) gefordert. Die Überprüfung identifiziert Umweltauswirkungen und alternative Handlungsoptionen, die möglicherweise geringere Auswirkungen haben. Die Überprüfung kann zu Folgendem führen:

  • Ein kategorischer Ausschluss (CATEX) von der Verpflichtung zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitserklärung (UVP),
  • Die Erstellung einer Umweltprüfung, die zu dem Ergebnis führt, dass keine wesentlichen Auswirkungen festgestellt werden (FONSI),
  • Die Erstellung einer Umweltprüfung, die erhebliche Auswirkungen feststellt, gefolgt von der Erstellung einer Umweltverträglichkeitserklärung (UVP) oder
  • Die Erstellung eines UVP.

Wenn eine Umweltprüfung oder ein EIS erstellt wurde, stellt dies die primäre Richtlinie für Fragen des Umweltdesigns dar. In den Fällen, in denen sich die GSA zur Umsetzung spezifischer Minderungsmaßnahmen verpflichtet hat, müssen Programmierer und Designer sicherstellen, dass diese Maßnahmen im Design durchgeführt werden.

Anleitung
Die folgenden Dokumente enthalten spezifische Designanforderungen oder können Designentscheidungen beeinflussen:

  • Rat für Umweltqualität (CEQ), Code of Federal Regulations (CFR) Titel 40, Teile 1500 – 1508: Vorschriften zur Umsetzung des National Environmental Policy Act.
  • GSA ADM 1095.1F: Umweltaspekte bei der Entscheidungsfindung.
  • GSA ADM 1095.2: Überlegungen zu Überschwemmungsgebieten und Feuchtgebieten bei der Entscheidungsfindung.In:GSA PBS NEPA Desk Guide.Environmental Protection Agency (EPA), 10 CFR 40, 1.23, 1-4, 1-16: Verfahren zur Umsetzung des Clean Air Act und des Federal Water Pollution Control Act.EPA, 40 CFR 50: Nationale primäre und sekundäre Luftqualitätsstandards.
  • EPA, 40 CFR 60: Neue Quellenleistungsstandards.EPA, 40 CFR 61: Nationale Emissionsnormen für gefährliche Luftschadstoffe.EPA, 40 CFR 82: Schutz des stratosphärischen Ozons.EPA, 40 CFR 260-299: Feste Abfälle.EPA, 40 CFR 300-399: Superfund, Notfallplanung und Community Right-to-Know-Programme.EPA, 40 CFR 401-403: Richtlinien und Normen für Abwässer.
  • LEED™(Leadership in Energy & Environmental Design) Green Building Referenzhandbuch, entwickelt vom U.S. Green Building Council.

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